Der Tod einer jungen Patientin im vergangenen Februar macht uns tief betroffen. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt ihrer Familie, ihren Angehörigen und allen, die um sie trauern.
Wir verstehen, dass Angehörige und Öffentlichkeit Antworten erwarten. Die ärztliche Schweigepflicht und der Persönlichkeitsschutz, die über den Tod hinaus gelten, setzen uns jedoch klare Grenzen. Zur Behandlung und zu den Einzelheiten des Todesfalls dürfen wir uns nicht äussern. Bei einem Suizid wird die Polizei von Amtes wegen zur Abklärung der Todesumstände beigezogen.
Jeder Suizid wirft Fragen auf, denen wir als Klinik verantwortungsvoll nachgehen. Unsere Mitarbeitenden sind geschult, Suizidrisiken zu erkennen und einzuschätzen sowie geeignete Präventionsmassnahmen zu ergreifen. Dabei müssen sie im Einzelfall den Schutz des Lebens und die Freiheit und Würde der Betroffenen sorgfältig gegeneinander abwägen. Die UPK orientieren sich dabei an den Empfehlungen von Hplus, dem Dachverband der öffentlichen und privaten Schweizer Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen.
Unsere Zurückhaltung hat aber auch einen präventiven Grund: Die Berichterstattung über Suizide kann Menschen in Krisen zusätzlich gefährden. Wir bitten Medienschaffende deshalb, die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zur Suizidberichterstattung sowie jene der Suizidprävention Schweiz (Ipsilon) zu berücksichtigen.
Hilfe in suizidalen Krisen, rund um die Uhr und vertraulich: Die Dargebotene Hand, Telefon 143. Pro Juventute für Kinder und Jugendliche, Telefon 147. Weitere Angebote: www.reden-kann-retten.ch.