Die Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Basel nehmen die aktuelle Berichterstattung zur ADHS-Diagnostik und die darin aufgeworfenen Fragen sehr ernst.
Den UPK sind nach heutigem Kenntnisstand keine Fälle bekannt, in denen es aufgrund der beschriebenen Abläufe zu einer Fehldiagnose gekommen ist.
Psychologiepraktikantinnen und -praktikanten werden im Rahmen ihrer Ausbildung in standardisierte diagnostische Erhebungsschritte einbezogen. Diese Erhebungsschritte sind Teil eines diagnostischen Gesamtprozesses. Entscheidend für dessen Qualität sind die fachliche Supervision, die diagnostische Gesamtbeurteilung und die Verantwortung qualifizierter Fachpersonen.
Die UPK überprüfen derzeit sorgfältig die konkrete Ausgestaltung der damaligen Abläufe und insbesondere der fachlichen Supervision. Auch die in der Berichterstattung aufgeworfenen Fragen zur Abrechnung werden abgeklärt.
Bereits vor der aktuellen Berichterstattung hatten die UPK Verbesserungen in diesem Bereich eingeleitet. Die fachliche Begleitung der Praktikantinnen und Praktikanten wurde intensiviert, und die Fallbesprechungen werden heute durch die neue psychologische Co-Leitung durchgeführt. Zudem ist ein weiterer Ausbau der fachpsychologischen und ärztlichen Ressourcen vorgesehen.
Die UPK werden die Ergebnisse der Abklärungen sorgfältig auswerten und transparent über allfällige weitere Schritte informieren.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Medienstelle der UPK unter medien@upk.ch.